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Haspa LotterieSparen: Fördermittel für Einrichtungen und Vereine

Jedes Jahr schüttet das Haspa LotterieSparen rund 2,4 Mio Euro für gemeinnützige Einrichtungen aus. Was wird gefördert und wie kommt man an die Fördermittel?

Da sich mehr als 90.000 Haspa Kunden jeden Monat am Haspa LotterieSparen beteiligen, können jährlich über 500 gemeinnützige Einrichtungen und Vereine in und um Hamburg mit rund 2,3 Mio. Euro aus dem Zweckertrag – so die offizielle Bezeichnung dieser Fördermittel – unterstützt werden.

Bewerben für diese Fördermittel können sich jedes Jahr im Januar und Februar als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Einrichtungen und Vereine. Eine Bewerbung sollte sich dabei möglichst auf eine konkrete und nachhaltige Anschaffung oder kleinere Baumaßnahme beschränken.

Bis zum 28. Februar 2023 sind Bewerbungen für eine Förderung in diesem Jahr ausschließlich online möglich. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Bewerbungsablauf bis zur möglichen Auszahlung finden Sie hier.

Die Online-Bewerbung führt direkt ins Haspa-Förderforum. Nach erfolgreicher Einreichung erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung per E-Mail einschließlich der Bewerbungsinhalte als pdf-Dokument. Auch die weitere Kommunikation erfolgt per E-Mail.

Bitte beachten: Aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen ist eine Berücksichtigung nicht immer möglich und zudem können oft auch nur anteilige Unterstützungen der Vorhaben erfolgen. Bewerbungen für Förderungen von Schulvereinen und einzelnen Kitas sind aus grundsätzlichen Erwägungen an die Peter-Mählmann-Stiftung, die Haspa-Stiftung für Kinder und Jugendliche zu richten.

Wie Sie beim Haspa LotterieSparen mitmachen können und damit Projekte in Ihrer Region fördern und dabei noch sparen und gewinnen können, erfahren Sie hier.

Fragen zur zu Fördermitteln aus dem Haspa-Lotterie-Sparen

Was ist Haspa LotterieSparen und wie werden Förderungen durch eine Teilnahme ermöglicht?

Beim Haspa LotterieSparen erwerben die Teilnehmer Spar-Lose für je fünf Euro. Vier Euro davon werden vom Loskäufer gespart und am Ende eines Sparjahres dessen Sparkonto gut geschrieben. Von dem verbliebenen Euro fließen 75 Cent in die Gewinnauslosung für Geldpreise bis zu 50.000 Euro. 25 Cent werden als so genannter Zweckertrag für gemeinnützige Zwecke einbehalten. Da sich rund 90.000 Haspa-Kunden jeden Monat am Haspa LotterieSparen beteiligen, können jährlich über 500 gemeinnützige Einrichtungen in und um Hamburg mit rund 2,4 Mio Euro daraus unterstützt werden. Das Spektrum der gemeinnützigen Empfänger in den Schwerpunkten Forschung, Bildung, Wirtschafts- und Wissenschaftsförderung, Kultur, Soziales, Umwelt sowie Sport ist groß. Bildungseinrichtungen, Senioreneinrichtungen, Sportvereine, Hilfsorganisationen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen im Bereich Lebenshilfe, Museen, Theater und viele mehr profitieren von den Mitteln der Lotterie, die die Haspa in Abstimmung mit der Lotterieaufsicht, der Behörde für Inneres und Sport, jährlich ausschüttet.

Wer kann sich um eine Förderung bewerben?

Bewerben können sich nur gemeinnützige Körperschaften, wie eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs oder Stiftungen aus dem Geschäftsgebiet der Haspa. Eine Geschäftsverbindung oder vergleichbarer Kontakt zur Haspa ist wünschenswert. Pro Einrichtung ist eine Bewerbung im Jahr im Januar/Februar möglich, die sich grundsätzlich auf eine Anschaffung bzw. eine kleinere bauliche Maßnahme beschränken sollte. Die Bewerbung ist von der Leitung/vom Vorstand

Was wird gefördert?

Gefördert werden grundsätzlich investive Vorhaben in Form von Anschaffungen sowie kleinere Baumaßnahmen oder Reparaturen, die in direktem Zusammenhang mit dem gemeinnützigen Zweck stehen. Die beantragten Mittel dürfen nur für Vorhaben verwendet werden, für die der Antragsteller keine oder nur teilweise Förderungen aus öffentlichen Haushalten erhält. Dies wird durch die Lotterieaufsicht geprüft. Vor einer Bewerbung ist zu berücksichtigen, dass das geplante Vorhaben erst nach Vorliegen der Förderzusage begonnen werden darf. Es sollte innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Bei der Zuteilung wird darauf geachtet, dass es eine möglichst breite Streuung bei den zu unterstützenden Einrichtungen gibt. Es sollen möglichst viele nachhaltige Anschaffungen ermöglicht werden. Die Förderungen beschränken sich auf das Geschäftsgebiet der Haspa. Grundsätzlich ist aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen im Falle der Berücksichtigung von einer anteiligen Unterstützung auszugehen. Hinweis: Schulvereine und Kitas bitten wir, ihre Förderwünsche an die Peter-Mählmann-Stiftung, die Kinder- und Jugendstiftung der Haspa, heranzutragen. Bei Förderungen rund um das Thema Musik wenden Sie sich bitte an die Haspa Musik Stiftung.

Wie hoch sind die Förderungen?

In der Regel erhalten Einrichtungen zwischen 1.000 und 3.000 Euro für Anschaffungen.

Was sollte eine Bewerbung beinhalten und wie ist diese einzureichen?

Angaben zum Bewerber

  • Name der gemeinnützigen Einrichtung/des Vereins
  • verantwortlich handelnde Personen/Vertretungsbefugnis (Einreicher entsprechend)
  • Kurzportrait der Einrichtung („wir über uns“)
  • Kontoverbindung (IBAN, möglichst Haspa)
  • Ansprechpartner der Einrichtung in der Haspa/Art des Kontaktes

Gegenstand der Förderung

  • kurze Beschreibung der Anschaffung/der Baumaßnahme einschl. Nutzen bzw. nachhaltige Wirkung
  • Preis/ggf. Kostenplan
  • Beginn, Ablauf und Ende des Vorhabens bei Baumaßnahmen (muss konkret feststehen)
  • ggf. Gesamtfinanzierungsplan (wichtig im Hinblick, ob z. B. Teilzuwendungen überhaupt sinnvoll sind)

Die Bewerbung erfolgt online. Zudem ist ein Nachweis der Gemeinnützigkeit durch einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes unbedingt erforderlich. Der Freistellungsbescheid bescheinigt dem Verein die Gemeinnützigkeit und muss uns vor der Prüfung einer möglichen Förderung vorliegen.

Was ist ein Freistellungsbescheid?

Der Freistellungsbescheid bescheinigt dem Verein die Gemeinnützigkeit und muss uns vor der Prüfung einer möglichen Förderung vorliegen. Der Freistellungsbescheid wird durch das Finanzamt für Körperschaften erteilt und heißt auch genau so. Er bescheinigt die anerkannte Gemeinnützigkeit und zeigt an, dass eine Körperschaft, z.B. Sportverein, soziale Einrichtung, Förderverein steuerbegünstigt ist. Er gilt für 3 Jahre. Wird ein Verein neu gegründet, prüft das Finanzamt anhand der eingereichten Satzung, ob der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt. Ist dies der Fall, wird ein vorläufiger Freistellungsbescheid ausgestellt, üblicherweise 18 Monate gültig. Danach prüft das Finanzamt anhand der zwischenzeitlichen Geschäftsführung und des Vereinslebens, ob gemeinnütziges Handeln vorliegt. Ist dies gegeben, wird ein Freistellungsbescheid erteilt, der dann turnusmäßig alle 3 Jahre überprüft wird. Der Freistellungsbescheid gilt nur für die Jahre, für die er nach Prüfung erteilt wurde.

Wann kann man sich bewerben und wie geht es weiter?

Bewerbungen können jährlich im Januar und Februar eingereicht werden. Nach Eingang der Bewerbungen erfolgt ab März deren Prüfung und Aufbereitung. Im April wird die Gesamthöhe des Ausschüttungsbetrages nach Ablauf des laufenden Sparjahres für das LotterieSparen ermittelt. Auf dieser Basis entscheidet der Vorstand der Haspa dann über die jeweilige Verteilung des Zweckertrages. Im Hinblick auf die hohe Zahl von Bewerbungen liegt ein Verteilungsvorschlag im Mai vor. Über dieses Zwischenergebnis werden alle Bewerber informiert. Die Einrichtungen erfahren dann, ob und in welcher Höhe eine Förderung – vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung durch die Lotterieaufsicht – für sie geplant ist. Parallel wird die als Lotterieaufsicht zuständige Behörde für Inneres und Sport (BIS) um Zustimmung zu diesem Verteilungsvorschlag gebeten. Erst nach positivem Bescheid durch die BIS, der erfahrungsgemäß im Oktober vorliegt, kann den Bewerbern die abschließende Entscheidung über eine Zuwendung und die Höhe der Förderung mitgeteilt werden. Die Mittel sind nach erfolgter Zusage möglichst zeitnah dem vorgesehenen Verwendungszweck zuzuführen. Die Förderzusage ist zeitlich begrenzt und die zugesagten Mittel 3 Jahre reserviert. Werden die Mittel innerhalb dieser Zeit nicht abgerufen, können sie dem Zweckertrag des Folgejahres zugeführt und dann an andere Einrichtungen wieder vergeben werden.

Wie erfolgt die Auszahlung der Zuwendung?

Da es sich um Zuwendungen aus dem Zweckertrag des Haspa LotterieSparens handelt, ist die zweckgebundene Verwendung unter Angabe der Vorgangsnummer zu bestätigen. Zudem benötigen wir für die Auszahlung entsprechende Nachweise/Rechnungen (Kopien) und den aktuellen Freistellungsbescheid. Bitte senden Sie dafür eine Mail mit den entsprechenden Anhängen an: zweckertrag@haspa.de.

Titelfoto: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de